Gesetzliche Verankerung der Klimaziele

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz, das einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist, sind die Klimaschutzziele in Deutschland erstmals verbindlich festgeschrieben. Damit ist das Ziel, bis 2050 für eine Klimaneutralität zu sorgen,  in Deutschland gesetzlich verankert worden. Bislang hatte die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 eine Reduktion der Treibhausgase in Höhe von 80 bis 95 Prozent angestrebt. Der neue Klimaschutzplan sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 stufenweise um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.

 

Für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sind jährliche Minderungspflichten bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Im Gebäudesektor sollen die zulässigen Jahresemissionsmengen, die durch die Verbrennung von Brennstoffen entstehen, von 118 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020 bis 2030 auf einen Ausstoß von 70 Mio. Tonnen gesenkt werden. Die Einhaltung der Sektorziele in Hinblick auf den CO2-Ausstoß wird das Umweltbundesamt überwachen, das dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt wird.

 

Für Unternehmen sind mit dem Klimaschutzgesetz keine unmittelbaren Pflichten verbunden, die einen konkreten Erfüllungsaufwand erfordern. Das klare Signal an alle Branchen lautet, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Für Kinos bedeutet das, bei Umrüstungen, Renovierungen und Neubauten auf zukunftssichere Lösungen zu setzen, die hinsichtlich der angestrebten Energie- und Wärmewende den Anforderungen an den Klimaschutz entsprechen.

 

Weitere Vorgaben kommen aus Brüssel. Im Rahmen des Grünen Deals für ein nachhaltiges Europa plant die EU-Kommission, die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durchsetzen. Zu diesem Zweck sollen 2020 zunächst die nationalen Renovierungsstrategien der Mitgliedstaaten bewertet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die relativen Preise verschiedener Energiequellen die richtigen Signale für Energieeffizienz geben. Außerdem hat die Kommission angekündigt, die Bauprodukteverordnung zu überarbeiten. Im Zuge der Neuregelung wird angestrebt, dass die Gestaltung neuer und renovierter Gebäude in allen Phasen den Erfordernissen der Kreislaufwirtschaft entspricht.